Registrierungspflicht 

Seit 01. Januar 2016 heisst die Datenbank nicht mehr Anis sondern AMICUS **. Bei AMICUS müssen alle Hunde registriert sein.

... VOR dem Hundekauf ...

Lassen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde auf AMICUS als Hundehalter/In registrieren. Ihre Benutzerdaten und Ihr Passwort werden Ihnen daraufhin per Post zugestellt. Anschliessend können Sie sich auf AMICUS einloggen und Ihre Daten selbst verwalten.

... NACH dem Hundekauf ...

Gehen Sie innerhalb von 10 Tagen mit Ihrem Hund zum Tierarzt und nehmen Sie Ihre Personen-ID und den Impfausweis vom Hund mit. Der Tierarzt kontrolliert den Micro-Chip (oder implantiert einen Micro-Chip) und meldet bei AMICUS, dass Sie der Hundehalter/In sind.

ACHTUNG

Achten Sie darauf, dass der gleiche Name der Hundehalterin / des Hundehalters identisch ist ...

mit der Registrierung auf der Wohngemeinde

mit dem Impfausweis Ihres Hundes

mit der Registrierung auf der Datenbank AMICUS


(*) Die Kurse müssen durch "die für die Betreuung verantwortliche Person (HundehalterIn) absolviert werden !
Die für die Betreuung verantwortliche Person ist diejenige Person welche auf der Datenbank (AMICUS) registriert ist. Sind mehrere Personen als Halter registriert, sind diese zusammen Halter. Da sie auch zusammen verantwortlich sind muss jeder der eingetragenen Personen die oblig. Kurse absolvieren. Übernimmt eine andere Person (z.B. ein Familienmitglied) auf Dauer die Verantwortung für den Hund, wird diese Person zum Halter; dies ist dann jedoch innerhalb von 10 Tagen bei AMICUS zu melden. In diesem Fall wäre dann die neu bei AMICUS eingetragene Person verpflichtet, den praktischen Kurs mit dem Hund zu besuchen (und auch den Theoriekurs, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der neue Halter bereits Hunde gehalten hat.


(**) AMICUS Helpdesk:

Telefon 0848 777 100 / E-Mail: info@amicus.ch / www.amicus.ch